Da ich über eine Kassenzulassung als Psychologische Psychotherapeutin verfüge, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel die Kosten der Behandlung. Dies beinhaltet die Kosten für die Sprechstunde sowie für die Akutbehandlung.
Typischerweise finden bis zu vier Vorgespräche statt, die dazu dienen, sich kennenzulernen und die Problemlage und die Fragestellung zu erfassen. In dieser Zeit erfolgen erste diagnostische Einordnungen der geschilderten psychischen Problematik. Wenn beide, Patient/in und Therapeutin, dies nach den Vorgesprächen wünschen, wird daraufhin bei der jeweiligen Krankenkasse ein Psychotherapieantrag gestellt. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten ebenfalls üblicherweise.